AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ideo Kommunikationsberatung Markus Burgdorf

Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und ideo gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ideo Kommunikationsberatung Markus Burgdorf.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von ideo ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Vertragsabschluß

Die Angebote von ideo sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von ideo als angenommen, sofern ideo nicht - etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

Leistung und Honorar

Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von ideo für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. ideo ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte verrechnet ideo das branchenübliche Service Fee in Höhe von 15 % zzgl. der ges. MwSt. vom über sie abgewickelten PR- oder Werbeetat.

Erzielte Rabatte bzw. Preisnachlässe - nicht jedoch Skontovereinbarungen zwischen ideo und Dritten - werden an den Kunden weitergeben.

Die Festlegung von Pauschalhonoraren setzt die möglichst detaillierte Definition des Projektes bzw. der Aufgabenstellung und der zu erbringenden Leistungen voraus.
Die erste Besprechung bei ideo ist für den Kunden kostenfrei und für die Vertragspartner ohne Verbindlichkeit, sofern damit kein detailliertes Aktivitätenprogramm bzw. keine konkrete Aktion verbunden ist.

Ist die Besprechung gleichbedeutend mit einer eigentlichen PR-Beratung, wird der effektive Zeitaufwand in Stunden nach der aktuellen Agenturpreisliste in Rechnung gestellt.

Alle Leistungen von ideo, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenkosten, Sonderkosten, Fremdkosten sowie Beschaffungs- und Produktionskosten.

Alle ideo erwachsenen Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu erstatten. Die Erstattung von Reisekosten durch den Kunden gilt als vereinbart, wenn die Besprechung nicht am Sitz von ideo stattfindet.

Kostenvoranschläge von ideo sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von ideo schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird ideo den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.

Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

Für alle Arbeiten von ideo, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt ideo eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe etc. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

Nebenkosten, Sonderkosten, Fremdkosten, Beschaffungs- und Produktionskosten

Nebenkosten:

Das sind Aufwendungen, die der Agentur bei der Durchführung des Auftrages entstehen und die vom Auftraggeber neben dem Honorar zu tragen sind. Zu den Nebenkosten zählen insbesondere:

Reisekosten im Rahmen der Abwicklung eines Auftrages inklusive km-Gelder und steuerlich anerkannte Verpflegungsauschalen. Es gelten die Fahrtkostenvergütungen für das für die Auftragserfüllung wirtschaftlichste und angemessenste Verkehrsmittel als vereinbart. In jedem Fall stehen dem Vertreter der Agentur jedoch zu: Bahnreisen 1. Klasse bzw. Schlafwagen, Flüge in Economy-Class (bei längeren internationalen Flügen Business-Class) , Übernachtung in einem Hotel gehobener Klasse.

Bezüglich der Kosten für Telefon und Telefax etc. gelten als Nachweis die Aufzeichnungen der Agentur.

Taxispesen, Botendienste u.ä.

Vervielfältigungen, Kopien, Druckkosten, Kosten für die Beschaffung von Unterlagen.

Sind Nebenkosten mit einem Zeit- und Organisationsaufwand verbunden, erfolgt die Abrechnung zusätzlich auch nach den jeweiligen Stundensätzen.

Zu Nebenkosten wird, sofern nicht Zeit- und Organisationsaufwand in Ansatz gebracht werden, ein Aufschlag von 15 Prozent zur anteiligen Deckung der Bürokosten berechnet.

Werden zur Erbringung einer Leistung besondere Geräte benötigt, deren ständige Haltung ideo nicht zugemutet werden können, sind diese vom Auftraggeber bereitzustellen.
Sind diese Geräte jedoch bei ideo verfügbar, werden aliquote kalkulatorische Kosten zuzüglich eines Zuschlages von 15 Prozent in Rechnung gestellt.

Sonderkosten:

Leistungen, die über den üblichen Umfang der PR-Beratung / Agenturleistung hinausgehen, werden als Sonderkosten bezeichnet. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

Unter Sonderkosten fallen:

Vorarbeiten, die der Beschaffung von Unterlagen für die Erfüllung der zu erbringenden Dienstleistung dienen oder der Beschaffung solcher Leistungen von dritter Seite, soweit diese nicht vom Auftraggeber beigestellt werden.

Arbeiten in Sonderfachgebieten.

Leistungen nach Erfüllung der zu erbringenden Dienstleistung (wie z.B. Erfolgskontrolle, Mediendienste).

Kosten anderer zur Erfüllung des Auftrages notwendigerweise beizuziehender Fachleute, sofern die Beauftragung nicht direkt durch den Auftraggeber erfolgt.

Erfolgt die Abrechnung der Sonderleistungen Dritter durch den PR-Berater/die Agentur, so wird lediglich der Organisations- und Zeitaufwand den Sonderkosten zugeschlagen. Dem etwaigen Umfang nach sind Sonderleistungen, sofern sie absehbar sind, bereits im Vertrag anzuführen bzw. sollte zumindest darauf hingewiesen werden.

Fremdkosten:

Das sind Kosten und Aufwendungen von Dritten, die bei der Durchführung der PR- oder Werbemaßnahmen entstehen, wie Saalmieten, Bewirtungskosten, Kosten für die Ausstattung von Veranstaltungsräumen, Anmietung technischer Geräte, Honorare an Dritte etc. Sie werden unter Aufschlag des Zeit- und Organisationsaufwandes weiter verrechnet.

Beschaffungs- und Produktionskosten:

Das sind spezielle Aufwendungen für Leistungen wie Dokumentationen, Markt- und Meinungsforschungen, Übersetzungen, grafische Arbeiten, Satz und Repros, Fotos, Druckkosten, u.ä. Sie werden gesondert ausgewiesen und angemessen, d.h. branchenüblich berechnet.

ideo wird nach Möglichkeit vor Inanspruchnahme derartiger Leistungen Kostenvoranschläge einholen. Auslagen und Kosten werden separat nach effektivem Aufwand abgerechnet.

Präsentationen:

Für die Teilnahme an Präsentationen steht ideo ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Zusätzlich sind die Kosten für das Konzept in branchenüblicher Höhe zu zahlen.

Erhält ideo nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von ideo, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich ideo zurückzugeben.

Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten PR- oder Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von ideo nicht zulässig.

Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen von ideo einschliesslich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Fotos, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von ideo und können von ideo jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages - zurückverlangt werden.

Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschliesslich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.

Ohne gegenteilige Vereinbarung mit ideo darf der Kunde die Leistungen von ideo nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen.

Änderungen von Leistungen von ideo durch den Kunden sind nur mit ausdrückliche, schriftlicher Zustimmung von ideo und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

Für die Nutzung von Leistungen von ideo, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist, die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 15 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.

Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
ebenfalls die Zustimmung von ideo nötig.

Dafür stehen der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 %, zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist kein Agenturvergütung mehr zu zahlen.

Kennzeichnung

ideo ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen PR- oder Werbemaßnahmen auf ideo und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

Dies gilt ergänzend auch für Kundenlisten in Drucksachen, Präsentationen und auf der Internetseite www.ideo.de.

Genehmigung

Alle Leistungen von ideo (insbesondere alle Texte, Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge und Farbandrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

Der Kunde wird insbesondere die rechtliche; vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen.
Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

Termine

Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten.

Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.

Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

Zahlungen

Die Rechnungen der Agentur sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde.

Bei verspäteter Zahlung gelten ab einer Fälligkeit von 60 Tagen Verzugszinsen in der Höhe von mind. 12 % p.a. als vereinbart.

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ideo.

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch ideo schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch ideo zu.

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ideo beruhen.

Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt ideo keinerlei Haftung.

Haftung

ideo wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen.

Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von ideo vorgeschlagenen PR- oder Werbemaßnahmen ist der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von ideo vorgeschlagene PR- oder Werbemaßnahme (ein von ideo vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.

Jegliche Haftung von ideo für Ansprüche, die auf Grund der PR- oder Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn ideo ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet ideo nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer PR- oder Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und ideo ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von ideo und zwar Hannover-Region.

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen ideo und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von ideo örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart.

ideo ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

Hannover im Mai 2004

Angaben gemäß § 6 TDG

ideo Kommunikationsberatung Markus Burgdorf

Hauptstraße 40-42
30900 Wedemark
Telefon: 05130 37 67 70
Telefax: 05130 37 67 77
Email
Internet: www.ideo.de

Geschäftsführer
Markus Burgdorf


Ust-IdNr. DE201648106


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ideo Kommunikationsberatung Markus Burgdorf

Sonderbedingungen für Shops im Internet:

Sonderbedingungen für die Shops der ideo Kommunikationsberatung Markus Burgdorf (ideo):

Die europäischen Shops von ideo unterliegen einheitlichen Bedingungen. Die nachfolgenden Hinweise stellen eine Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ideo Kommunikationsberatung Markus Burgdorf dar:

Bestellung und Rücktrittsrecht

Eine Bestellung kann über unsere Internetseiten, per Brief, Fax, Mail oder Telefon aufgegeben werden. Dem Verbraucher steht ein umfassendes Rücktrittsrecht zu. Nach Gesetz kann der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, wir erweitern diese Frist auf die gesamte Lieferzeit, sofern diese mehr als 14 Tage beträgt. Der Rücktritt von der Bestellung kann telefonisch, per Fax, per Brief oder per Mail erfolgen.

Lieferung und Abnahme

Wir sind bemüht, die im Bestätigungsmail genannten Liefertermine einzuhalten. Schadenersatzansprüche wegen nicht termingerechter Lieferung sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und Lieferverzögerungen unserer Lieferanten sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse verlängern die Lieferfristen in angemessenem Umfang. Derartige Ereignisse berechtigen uns außerdem, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Lieferung noch nicht ausgeführt ist. Entsprechendes gilt für den Käufer, sofern er uns eine entsprechende Nachfrist gesetzt hat.

Versand und Rückgaberecht

Die Lieferung unserer Waren aus den Internetshops erfolgt ab Lager Wedemark. Verpackungskosten gehen zu Lasten des Verkäufers. Die Wahl der Versandart erfolgt durch uns, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und zu prüfen. Falls Transportschäden festgestellt werden, hat der Besteller Schadensmeldung gegenüber dem Frachtführer zu erstatten. Sonstige erkennbare Beanstandungen sind längstens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware uns gegenüber schriftlich geltend zu machen:

ideo Kommunikationsberatung Markus Burgdorf
Abteilung supertechnik.de
Hellendorfer Weg 20
30900 Wedemark

Die erhaltene Ware kann innerhalb von vier Wochen ab einem Verkaufspreis von 40 Euro ohne Angaben von Gründen versandkostenfrei an ideo zurückgegeben werden.

Gefahrübergang

Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.

Gewährleistung

ideo übernimmt die Gewähr dafür, dass die gekaufte Ware bei Gefahrenübergang frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist.

Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, 24 Monate nach Auslieferung der Ware. Diese Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Ware.

Stellt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Material- oder Fabrikationsfehler heraus, so ist dieser Mangel uns unverzüglich anzuzeigen.

Der Käufer hat die Ware an ideo zurückzusenden. Bei Rücksendung muss die Originalverpackung verwendet werden. Geschieht das nicht, so ist ideo von ihren Gewährleistungspflichten befreit.

Für normale Abnutzung oder für Verschleiß übernimmt ideo keine Haftung. Werden vom Käufer oder Dritten Veränderungen irgendwelcher Art vorgenommen, so ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht dann nicht mehr. Schadenersatzansprüche jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen. Beim Kauf gebrauchter Geräte sind Gewährleistungsansprüche jeglicher Art, ausgenommen die Zusicherung einer Eigenschaft, ausdrücklich ausgeschlossen.

Beim Kauf von Artikeln über den Kleinanzeigenmarkt ist der jeweilige Anbieter Vertragspartner des Käufers. ideo übernimmt für die dort angebotenen Geräte oder Dienstleistungen keinerlei Gewähr.

Obwohl wir unseren Warenbestand regelmäßig aktualisieren, kann es vorkommen, dass der Kunde ein Produkt bestellt, dass nicht mehr lieferbar ist. In diesem Fall werden wir versuchen, bei unserem Lieferanten das gewünschte Produkt nachzubestellen. Eine Gewährleistung für Verfügbarkeit können wir jedoch leider nicht geben, da unsere Waren oft einmalige Schnäppchen sind.

Vertraulichkeit bei Softwareprodukten

Beim Kauf eines Softwareproduktes erwirbt der Kunde neben dem Datenträger (z.B. Diskette) und ggf. einer Dokumentation eine Lizenz zur uneingeschränkten Nutzung dieses Softwareproduktes gemäß den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung des Softwarepaketes an. Die Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers.

Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte nur im Sinne wie vereinbart zu nutzen. Der Käufer verpflichtet sich ferner, keine Kopien der Produkte zu erstellen und diese gegen Bezahlung oder auch gratis an Dritte weiterzugeben. Eignen sich Dritte die Produkte widerrechtlich an, so wird der Käufer für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes sorgen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. Ist ihm dies nicht möglich, so meldet er diesen Vorfall unverzüglich dem Lieferanten.

Der Käufer wird weder Firmenbezeichnung noch eigentliche Angaben des Herstellers auf dem Produkt entfernen oder ändern. Der Käufer wird alle ihm zukommenden Informationen über die Produkte geheim halten, soweit sie nicht Kunden zum Verkauf bzw. beim Verkauf der Produkte zugänglich gemacht werden müssen.

Warenzeichen und Marken

Wir weisen darauf hin, dass alle im Shop oder sonst auf der Seite genannten Warenbezeichnungen, Markennamen und Logos den Herstellerfirmen der angebotenen Geräte gehören und nur zum Vertrieb der Waren genutzt werden.

Verlinkungen und Kooperationsshops

Auf Seiten der ideo Kommunikationsberatung Markus Burgdorf sind Links zu anderen Shop- oder Inhalte-Anbietern enthalten. Der Vertrag entsteht daher zwischen dem Verbraucher und dem jeweiligen Shop-Betreiber. ideo übernimmt keine Gewähr für die Inhalte, und den Service der anderen Unternehmen.

Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Verkaufsbedingungen, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Im Zweifel sind Einzelbestimmungen so auszulegen, dass sie dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Hannover im Mai 2004

ideo Kommunikationsberatung Markus Burgdorf


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